Veröffentlicht am 14. Oktober 2026
Veranstalter der Aktion ist die New Horizon GmbH, Neue Schönhauser Straße 2, 10178 Berlin, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
2.1. Teilnehmer, welche die in Punkt 3 genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, erhalten für jeden innerhalb des Aktionszeitraums erworbenen Anteil an den nachfolgend aufgeführten und auf der Timeless-Plattform mit dem Hinweis „St. Kilian Gewinnspiel“ gekennzeichneten Assets ein Los für die Verlosung von drei Spirituosen von St. Kilian. Unter allen gültigen Losen werden die nachfolgend aufgeführten Preise verlost, wobei jeder Gewinner einen der Preise erhält (im Folgenden „Belohnung“).
Aktionsassets:
Preise:
Sämtliche Zeitangaben beziehen sich auf die deutsche Ortszeit (MESZ). Die verlosten Flaschen sind nicht Bestandteil der teilnehmenden Assets. Jeder Teilnehmer kann höchstens eine Belohnung erhalten.
2.2. Sollte die Belohnung von dem Veranstalter aus nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
2.3. Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner für sämtliche Fragen zur Aktion ist ausschließlich der Veranstalter.
3.1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über ein aktives und verifiziertes Timeless-Konto verfügen, ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz haben und innerhalb des Aktionszeitraums im Rahmen eines „Timeless Drops“ mindestens einen Anteil an einem der in Punkt 2.1 aufgeführten Assets erwerben (im Folgenden: „Teilnehmer“).
3.2. Ausschließlich der Erwerb von Anteilen an den in Punkt 2.1 aufgeführten und entsprechend gekennzeichneten Assets berechtigt zur Teilnahme an der Aktion. Der Erwerb von Bruchteilen oder Token anderer Assets wird nicht berücksichtigt. Jeder innerhalb des Aktionszeitraums erworbene Anteil an einem der teilnehmenden Assets begründet ein Los; Anteile an verschiedenen teilnehmenden Assets werden zusammengerechnet. Der Erwerb von Anteilen an allen teilnehmenden Assets ist nicht erforderlich. Die Gewinnchance eines Teilnehmers richtet sich nach der Anzahl seiner Lose im Verhältnis zur Gesamtzahl aller gültigen Lose. Neukunden müssen sich vor dem Erwerb bei Timeless registrieren und die Kontovoraussetzungen erfüllen; die Registrierung allein begründet kein Los. Die Belohnung kann von jedem Teilnehmer nur einmal in Anspruch genommen werden. Insgesamt kann somit höchstens eine Belohnung je Teilnehmer gewährt werden.
3.3. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter vom Veranstalter, Händler und Vertriebspartner sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen als auch die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen. Anteile, welche durch das Trading erworben wurden, sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen.
3.4. Der Aktionszeitraum beginnt am 14.10.2026 um 18:00:01 Uhr und endet am 24.10.2026 um 23:59:59 Uhr. Sämtliche Zeitangaben beziehen sich auf die deutsche Ortszeit (MESZ). Verspätete Teilnahmen, gleich aus welchem Grund sie beruhen, können nicht berücksichtigt werden.
3.5. New Horizon ist berechtigt die Aktion jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vor Ablauf des in Punkt 3.4 festgelegten Aktionszeitraums zu beenden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung werden die Teilnehmer umgehend informiert. Hieraus ergeben sich keinerlei Ansprüche der Teilnehmer auf die Fortsetzung der Aktion.
3.6. Die Teilnahme an der Aktion sowie die Inanspruchnahme der Belohnung ist für die Teilnehmer mit keinerlei Kosten verbunden.
4.1. Der Veranstalter wählt nach Ende des Aktionszeitraums per Zufallsgenerator aus allen gültigen Losen der Teilnehmer, welche die Voraussetzungen gemäß Punkt 3 erfüllen, nacheinander drei Gewinner aus. Wurde ein Teilnehmer bereits gezogen, bleiben seine weiteren Lose bei den folgenden Ziehungen unberücksichtigt. Die Gewinner werden 14 Tage nach Ende des Aktionszeitraums per E-Mail benachrichtigt. Dabei werden sie aufgefordert, die Annahme der Belohnung zu bestätigen.
4.2. Nach Bestätigung der Annahme der Belohnung wird die Belohnung an den Gewinner versandt. Die Zustellung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen; bei der Zustellung kann ein Altersnachweis verlangt werden.
4.3. Die Versteuerung der Belohnung übernehmen die Teilnehmer eigenverantwortlich.
4.4. Bestätigt einer der Teilnehmer die Annahme der Belohnung nicht innerhalb einer Frist von einer (1) Woche, verfällt die Belohnung. Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein (z.B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtige E-Mail auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zulasten der Teilnehmer. Falls die Belohnung im Zuge dieser Aktion durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet oder zugestellt werden kann, entfällt der Anspruch des Teilnehmers.
4.5. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
4.6. Ein Tausch und/oder Abtretung der Belohnung oder eines möglichen Differenzbetrages ist nicht möglich.
4.7. Verfällt eine Belohnung gemäß Punkt 4.4, verzichtet ein Gewinner auf die Belohnung, wird ein Gewinner gemäß Punkt 5.1 ausgeschlossen oder entfällt sein Anspruch gemäß Punkt 5.3, wird die betreffende Belohnung unter den verbleibenden gültigen Losen nach Maßgabe von Punkt 4.1 erneut verlost.
5.1. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen, durch technische Manipulation versuchen, die Aktion zu beeinflussen oder Rechte Dritter verletzen.
5.2. Im Falle eines Ausschlusses von der Aktion kann die Belohnung auch noch nachträglich zurückgefordert werden.
5.3. Wird ein Erwerb, der zur Teilnahme berechtigt, wirksam storniert, widerrufen oder anderweitig rückabgewickelt, entfallen die auf diesen Erwerb entfallenden Lose; Lose aus anderen wirksamen Erwerben bleiben unberührt. Entfällt dadurch ein bereits gezogenes Los, entfällt der Anspruch auf die Belohnung. Wurde die Belohnung bereits versandt, kann der Veranstalter ihre Rückgabe verlangen.
6.1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit und Funktion der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Die Aktion kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen auch ohne Einhaltung von Fristen ganz oder teilweise beendet oder in seinem Verlauf abgeändert werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
6.2. Hierzu können technische Gründe (z. B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software oder Hardware) oder rechtliche Gründe (z. B. Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook/Instagram) gehören, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinträchtigen können.
7.1. Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzten Fall ist die Haftung des Veranstalters allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.2. Soweit die Haftung des Veranstalters in dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
8.1. Sollte eine Bestimmung der Bedingungen ungültig sein oder unwirksam werden, wird hier durch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dann dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.
8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.