Veröffentlicht am 18. Februar 2026
Veranstalter der Aktion ist die New Horizon GmbH, Neue Schönhauser Straße 2, 10178 Berlin, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
2.0. Im Rahmen der Aktion „Februar-Kampagne“ werden die nachfolgend genannten Prämien an teilnahmeberechtigte Nutzer vergeben, welche die in Ziffer 3 geregelten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und innerhalb des in Ziffer 3.2 bestimmten Aktionszeitraums Bruchteile der vom Veranstalter angebotenen sogenannten Drop-Assets erwerben. Abhängig vom insgesamt aufgewendeten Kaufpreis für die erworbenen Bruchteile, abzüglich der anfallenden Timeless Gebühren, erhalten die Nutzer nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen jeweils eine der folgenden Prämien:
Die Prämien werden jeweils einmal pro teilnahmeberechtigtem Nutzer gewährt, wobei pro Teilnehmer ausschließlich die jeweils höchste erreichte Prämienstufe berücksichtigt wird, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
2.1. Sollte die Prämie aus von dem Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
3.1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, zum Zeitpunkt der Registrierung der Kampagne, während des Aktionszeitraums bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Kampagne ihren Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich haben (im Weiteren: teilnahmeberechtigte Nutzer).
3.2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter vom Veranstalter, Händler und Vertriebspartner sowie alle an der Durchführung der Kampagne beteiligten Personen als auch die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen.
3.3. Die Kampagne beginnt am 21.02.2026 (10:00:01 Uhr) und endet am 28.02.2025 (23:59:59 Uhr). Verspätete Teilnahmen, gleich auf welchem Grund sie beruhen, können nicht berücksichtigt werden.
3.4. Die Teilnahme an der Kampagne ist nur ein Mal pro teilnahmeberechtigten Nutzer (siehe Punkt 3.1.) möglich.
3.5. Die Teilnahme an der Kampagne sowie die Inanspruchnahme des Prämien ist für die Teilnehmer mit keinerlei Kosten verbunden.
4.1. Die teilnahmeberechtigten Nutzer werden 14 Tage nach dem Ende der Kampagne per E-Mail kontaktiert und aufgefordert, die Annahme der Prämie binnen einer Frist von einer (1) Woche zu bestätigen.
4.2. Nach Bestätigung der Prämie wird dem jeweiligen Teilnehmer die Prämie gemäß Ziffer 2.0 zugesandt. Weitere Informationen bezüglich des Versand der Prämie erhalten die Teilnehmer per E-Mail.
4.3. Bestätigt einer der Teilnehmer die Annahme der Prämie nicht innerhalb einer Frist von einer (1) Woche, verfällt die Prämie. Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein (z. B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtige E-Mail auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zulasten der Teilnehmer. Falls die Prämie im Zuge der Kampagne durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet werden kann, entfällt der Anspruch des Teilnehmers.
4.4. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich.
4.5. Ein Tausch und/oder Abtretung einer Prämie oder eines möglichen Differenzbetrages ist nicht möglich.
5.1. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Kampagne auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen, durch technische Manipulation versuchen, die Kampagne zu beeinflussen oder Rechte Dritter verletzen.
5.2. Im Falle eines Ausschlusses von der Kampagne können Prämien auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
6.1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit und Funktion der Kampagne nicht gewährleistet werden kann. Die Kampagne kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen auch ohne Einhaltung von Fristen ganz oder teilweise beendet oder in seinem Verlauf abgeändert werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
6.2. Hierzu können technische Gründe (z. B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software oder Hardware) oder rechtliche Gründe (z. B. Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook/Instagram) gehören, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Kampagne beeinträchtigen können.
7.1. Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung de Kampagne überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzten Fall ist die Haftung des Veranstalters allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.2. Soweit die Haftung des Veranstalters in dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
8.1. Sollte eine Bestimmung der Bedingungen ungültig sein oder unwirksam werden, wird hier durch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dann dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.
8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.