Version 5.0, veröffentlicht am 24.07.2026
Die New Horizon GmbH („New Horizon“) betreibt unter www.timeless.investments und über die Timeless App („App“) eine Plattform („Timeless“ oder die „Plattform“) zum Erwerb und Handel von Bruchteilseigentum an Sammlerstücken („Bruchteilseigentum“) und sonstigen Kryptowerten gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 („MiCAR“), die Bruchteilseigentum verkörpern („SonstigeKryptowerte“).
a. Kauf von und Handel mit Bruchteilseigentum, das kein Sonstiger Kryptowert ist
Der Kauf von und der Handel mit Bruchteilseigentum, das nicht von Sonstigen Kryptowerten verkörpert wird, unterliegt nicht der MiCAR-Regulierung, sondern unterliegt der Regulierung unter dem Wertpapierinstitutsgesetz („WpIG“). Um Bruchteileigentum auf der Plattform handelt zu können, ist eine vorherige Registrierung bei der CONCEDUS GmbH („CONCEDUS“) erforderlich. Für den erstmaligen Kauf von Bruchteilseigentum von New Horizon (sog. Drop) ist keine gesonderte Registrierung bei CONCEDUS erforderlich. Im Rahmen der Registrierung erfolgt vor dem Handel mit Bruchteilseigentum eine Angemessenheitsprüfung und eine geldwäscherechtliche Überprüfung. Die geldwäscherechtliche Überprüfung umfasst insbesondere eine Identitätsprüfung des Users. Hierfür ist es zwingend erforderlich, dass der User ein amtlich und gültiges Lichtbildausweisdokument vorzeigen kann. Nähere Angaben zur Identitätsprüfung werden dem User im Rahmen der Registrierung mitgeteilt. Das Ergebnis dieser Prüfungen kann dazu führen, dass dem User der Handel mit Bruchteilseigentum nicht gestattet wird. Das Ergebnis liegt im Ermessen von CONCEDUS.
Die Vermittlung der Kaufverträge im Handel wird von New Horizon als vertraglich gebundener Vermittler von CONCEDUS vorgenommen. Im Rahmen des erstmaligen Kaufs von Bruchteilseigentum von New Horizon (sog. Drop) erfolgt keine Vermittlungstätigkeit von New Horizon und New Horizon ist nicht als vertraglich gebundener Vermittler von CONCEDUS tätig.
Für die Freischaltung des Handels mit Bruchteilseigentum auf der Plattform müssen Sie eine separate Vereinbarung mit der CONCEDUS schließen. Mit der erfolgreichen Registrierung beauftragt der User New Horizon als Betreiber der Plattform mit der Vermittlung der Anteile zwischen den registrierten Usern als vertraglich gebundener Vermittler von CONCEDUS. CONCEDUS übt die Funktion des sogenannten Haftungsdachs aus, unter deren Haftung die New Horizon Vermittlungsleistungen erbringt.
Hinweis gem. § 3 Abs. 2 des Wertpapierinstitutsgesetz („WpIG“) bezüglich des Handels von Bruchteilseigentum
New Horizon agiert im Rahmen des Handels von Bruchteilseigentum als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des § 3 Abs. 2 WpIG und wird bei der Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG ausschließlich auf Rechnung und unter Haftung von CONCEDUS tätig.
Geschäftsführer von CONCEDUS sind Markus Gerstberger und Marcel Lacroze.
New Horizon ist der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) als vertraglich gebundener Vermittler von CONCEDUS angezeigt und in das BaFin-Register – vertraglich gebundene Vermittler unter der Registernummer 80174023 eingetragen.
Das BaFin-Register – vertraglich gebundene Vermittler ist abrufbar unter: https://portal.mvp.bafin.de/database/VGVInfo/.
Die Vermittlungstätigkeit von New Horizon unterliegt insbesondere nach § 83 WpHG einer gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Die Gespräche und Kommunikationen mit Usern im Rahmen der Vermittlungstätigkeit werden aufgezeichnet und die User erklären sich hiermit einverstanden. Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikationen kann auf Anfrage der User über einen Zeitraum von fünf Jahren und – sofern seitens der die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewünscht – über einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung gestellt werden.
Als vertraglich gebundener Vermittler unterliegt New Horizon der Pflicht, CONCEDUS jederzeit die Einsicht in ihre Geschäftsunterlagen zu gewähren, im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Pflichten und Rechte. Darüber hinaus herrscht im Sinne der Sicherung von Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten ein umfassendes Weisungsrecht von CONCEDUS. Als vertraglich gebundener Vermittler ist New Horizon verpflichtet, Prüfungen und Begehungen ihrer Geschäftsräume durch die BaFin sowie durch die interne Revision der CONCEDUS zu dulden und an diesen Prüfungen mitzuwirken.
New Horizon hat für die Tätigkeiten als vertraglich gebundene Vermittlerin eine gesonderte vertragliche Vereinbarung mit CONCEDUS getroffen, wonach New Horizon als Erfüllungsgehilfe der CONCEDUS für die Vermittlung von Finanzinstrumenten tätig wird („Haftungsübernahme“). Nach dieser Vereinbarung besteht die Haftung durch CONCEDUS gegenüber den Usern für sämtlichen Schäden, welche aufgrund einer Pflichtverletzung der New Horizon entstehen, wenn und soweit nicht etwaige Haftungsbeschränkungen aus diesen AGB (siehe unten Ziffer 8) oder aus dem Vermittlungsvertrag bzw. AGB der CONCEDUS entgegenstehen.
Weitere Tätigkeiten der New Horizon, insbesondere die Bereitstellung der technischen Plattform sowie technische, administrative oder operative Unterstützungsleistungen, welche nicht die Vermittlung von Bruchteilseigentum oder sonstigen Finanzinstrumenten beinhalten, inkludieren nicht die Haftungsübernahme durch CONCEDUS.
b. Kauf von und Handel mit mit Sonstigen Kryptowerte
Der Kauf von und Handel mit Sonstigen Kryptowerten unterliegt der MiCAR-Regulierung. Sonstige Kryptowerte können User ausschließlich auf einer von CONCEDUS betriebene Benutzeroberfläche („CONCEDUS Benutzeroberfläche“) vom Emittenten kaufen (sog. „Drop-Kauf“) und mit anderen Usern handeln. Die Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 16 g), 23 MiCAR wird ausschließlich von CONCEDUS auf der CONCEDUS Benutzeroberfläche ausgeführt. New Horizon betreibt weder die CONCEDUS Benutzeroberfläche noch nimmt bzw. vermittelt New Horizon Aufträge über Kryptowerte.
Bevor User Sonstige Kryptowerte auf der CONCEDUS Benutzeroberfläche vom Emittenten kaufen und/oder mit anderen Usern handeln können, müssen sich die User bei CONCEDUS registrieren. Im Rahmen der Registrierung erfolgt eine geldwäscherechtliche Überprüfung. Die geldwäscherechtliche Überprüfung umfasst insbesondere eine Identitätsprüfung des Users. Hierfür ist es zwingend erforderlich, dass der User ein amtlich und gültiges Lichtbildausweisdokument vorzeigen kann. Nähere Angaben zur Identitätsprüfung werden dem User im Rahmen der Registrierung mitgeteilt. Das Ergebnis dieser Prüfungen kann dazu führen, dass dem User der Kauf von und der Handel mit Sonstigen Kryptowerten nicht gestattet wird. Das Ergebnis liegt im Ermessen von CONCEDUS.
Einrichtung einer eigenen Wallet: Vor dem erstmaligen Kauf von Sonstigen Kryptowerten auf der CONCEDUS Benutzeroberfläche ist der User verpflichtet, eine eigene, weder von New Horizon noch von CONCEDUS geführte Wallet („Private Wallet“) einzurichten. Im Falle einer self-hosted Wallet erhält und behält der User die alleinige Kontrolle über die zugehörigen privaten Schlüssel bzw. Zugangsdaten (sog. Private Keys). Im Falle einer custodian Wallet hat der Dritt-Verwahrer Kontrolle über die Private Keys. Weder New Horizon noch CONCEDUS verwahren die Sonstigen Kryptowerte des Users, haben Zugriff auf dessen Private Keys oder erbringen eine Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 16 lit. a i.V.m. Art. 75 MiCAR. Die Einrichtung dieser Wallet ist Voraussetzung für den Erwerb von und den Handel mit Sonstigen Kryptowerten. Der User ist für die sichere Aufbewahrung seiner privaten Schlüssel bzw. Zugangsdaten (insbesondere einer etwaigen Seed-Phrase) selbst verantwortlich; deren Verlust kann zum unwiederbringlichen Verlust des Zugriffs auf die Sonstigen Kryptowerte führen.
Weitere Informationen zu CONCEDUS und den Kryptowerte-Dienstleistungen von CONCEDUS finden Sie in separaten Dokumenten, die ihnen CONCEDUS zur Verfügung stellt.
c. Sonstige Dienstleistungen auf der Plattform
User erhalten zudem die Möglichkeit, Sammlerstücke als Ganzes zu erwerben.
Des Weiteren können über Timeless auch nicht regulierte Dienstleistungen von New Horizon in Anspruch genommen werden. Es gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen von New Horizon.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform (nachfolgend „AGB”) gelten für alle Verträge, die mit der
New Horizon GmbH
Neue Schönhauser Straße 2
10178 Berlin
E-Mail: contact@Timeless.investments
Geschäftsführer: Malte Häusler
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter
HRB 199884 B
Umsatzsteuer-ID: DE320311786
über die Nutzung der Plattform geschlossen werden („Plattform-Nutzungsvertrag“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB eines Users werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als New Horizon ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Für die Nutzung der CONCEDUS Benutzeroberfläche gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von CONCEDUS.
Das Angebot von Timeless ist nur für solche User zugänglich, die sich erfolgreich auf der Plattform registriert haben.
Die Nutzung der Plattform ist für User unentgeltlich und setzt eine Registrierung voraus.
Usern, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, ist die Registrierung nur gestattet, wenn sie mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
Voraussetzung für die Nutzung ist, dass der User die Plattform auf eigene Rechnung nutzt. Der User darf nicht für eine andere Person handeln.
Mehrfachregistrierungen oder eine Registrierung unter Angabe unrichtiger Daten werden nicht akzeptiert. Beides kann zum Ausschluss von der Plattform und der Geltendmachung von Ersatzansprüchen führen. Zum Zwecke der Registrierung sendet der User die im Rahmen des Registrierungsprozesses von Timeless abgefragten Daten an New Horizon und wählt ein Passwort aus. Im Anschluss an die Übermittlung dieser Daten erhält der User an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigungs-E-Mail. Durch den Aufruf des Links in der Bestätigungs-E-Mail wird die Registrierung abgeschlossen und es kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem User und New Horizon zustande. Ein Rechtsanspruch des Users auf die Registrierung besteht nicht. New Horizon kann im freien Ermessen ohne Angabe von Gründen die Registrierung verweigern. Eine Registrierung über einen bereits existierenden Social Media Account (wie z.B. Facebook) ist ebenfalls möglich. Der User darf sein Passwort nicht mit Dritten teilen und hat dieses geheim zu halten sowie vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Userkonten sind nicht übertragbar.
Es ist verboten, durch Verwendung mehrerer Userkonten oder im Zusammenwirken mit anderen Usern, Preise oder Angebote zu manipulieren.
Der User ist während der Dauer der Laufzeit des Nutzungsvertrages verpflichtet, sämtliche seiner Angaben stets aktuell zu halten und etwaige Änderungen seiner Daten unverzüglich New Horizon mitzuteilen.
New Horizon ist berechtigt, Userkonten bei nicht vollständig durchgeführter Registrierung bzw. Legitimierung nach einer angemessenen Zeit zu löschen.
Nach erfolgter Registrierung und Legitimierung ermöglicht die Plattform dem User, die Plattform zu nutzen und kostenlos die App herunterzuladen. Die App kann bei Google Play und im Apple App Store heruntergeladen werden.
a. Bruchteilseigentum unter WpIG
Kauf von Bruchteilseigentum vom Emittenten
Die Darstellung und Bewerbung der Sammlerstücke in der App oder auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Der User kann aus dem Portfolio von Timeless Sammlerstücken auswählen und diese auf der App über die Schaltfläche „Anteile erwerben“ (bzw. über ein Symbolbild) zum Erwerb auswählen.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Anteile erwerben“ wird der User zum nächsten Schritt des Bestellvorgangs weitergeleitet.
Um den Bestellvorgang abzuschließen, muss der User auf der Plattform ein Userkonto erstellen. Innerhalb des Userkontos oder im Rahmen des Bestellvorgangs muss der User die Daten zu seiner Person, Kontaktinformationen sowie die Rechnungsadresse angeben.
Über die Schaltfläche „Jetzt Anteile kaufen“ bzw. bei der Wahl der Bezahlmethode Google Pay „Bezahlen mit GPay“ und bei der Wahl mit der Bezahlmethode Apple Pay (“Bezahlen mit Apple Pay“) gibt der User einen verbindlichen Antrag zum Kauf des im Einkaufskorb befindlichen Bruchteilseigentums ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der User seine Eingaben jederzeit korrigieren.
Dem User wird daraufhin der Zugang seiner Bestellung per E-Mail bestätigt. Die Annahme des Angebots des Verkäufers auf Abschluss des Rahmenvertrags, der u.a. den Kaufvertrag über das Bruchteilseigentum enthält, wird per E-Mail übermittelt. New Horizon speichert den Vertragstext, wenn ein Rahmenvertrag zustande kommt. Dieser wird dem User bei Vertragsschluss per E-Mail übermittelt.
Anbieten von Bruchteilseigentum im Rahmen des Handels
Für das Anbieten von Bruchteilseigentum wählt der User das entsprechende Asset über die App aus. Über die Schaltfläche „Angebot aufgeben“ wählt der User den Bruchteilseigentumsanteil am Sammlerstück und den Stückpreis pro Bruchteilseigentumsanteil aus, die dieser über die App anderen Usern zum Kauf anbieten möchte. Im nächsten Schritt kann der User sein Angebot und den zugrundeliegenden Trading-Vertrag, zu dem der User seine Bruchteilseigentumsanteile anbietet, überprüfen und über die Schaltfläche „Bestätigen“ verbindlich bestätigen. Nach dem Einstellen eines Angebots wird der User aufgefordert, seine Bankverbindung anzugeben. Diese wird für die Auszahlung nach Abschluss einer erfolgreichen Vermittlung genutzt, damit der User seinen Anteilsverkaufspreis erhält. Der User darf nur Bankkonten angeben, bei denen er selbst Kontoinhaber ist oder eine entsprechend beglaubigte Vollmacht besitzt. Die Zahlungen werden über einen regulierten Zahlungsdienstleister abgewickelt. User, die Bruchteilseigentum verkaufen wollen, müssen hierzu die AGBs des jeweiligen Zahlungsdienstleisters akzeptieren. Nach Bestätigung der Bankverbindung und der AGBs des Zahlungsdienstleisters wird das Angebot des verkaufenden Users veröffentlicht. Solange ein Angebot von einem anderen User nicht angenommen wird, kann der User sein Angebot entfernen. Nach Annahme des Angebots durch einen anderen User kann das Angebot nicht mehr entfernt werden. In diesem Fall wird vielmehr ein verbindlicher Kaufvertrag über die angebotenen Bruchteilseigentumsanteile geschlossen. Soweit ein User das Angebot noch prüft, es aber noch nicht angenommen hat, kann das Angebot nicht entfernt werden, es liegt jedoch noch kein verbindlicher Kaufvertrag vor. Falls ein User das Angebot annimmt und die Bruchteilseigentumsanteile kauft, wird der Verkauf über die App und per E-Mail mit Bezug zu einer Auftragsbestätigungs-Nummer bestätigt. Die User erhalten den Trading-Vertrag auf der App und per E-Mail.
Kauf von Bruchteilseigentum im Rahmen des Handels
Für den Kauf von Bruchteilseigentum wählt der User das entsprechende Asset aus und prüft dann das entsprechende Angebot, welches ein anderer User zum Verkauf auf Timeless eingestellt hat. Über die Schaltfläche „Kaufen“ kann der User ein Angebot auswählen. Im nächsten Schritt wird dem User eine Zusammenfassung des Angebots mit Darstellung der Anzahl der Bruchteilseigentumsanteile, des Preises pro Bruchteilseigentumsanteil, der Summe der Bruchteilseigentumsanteile, der Trading-Gebühr und der Trading-Vertrag angezeigt. Über die Schaltfläche „Weiter“ gelangt der User zur Auswahl der Zahlungsart, wo er zwischen Kreditkartenzahlung, Sofortüberweisung, Giropay, Google- und ApplePay auswählen kann. Über die Schaltfläche „Speichern“ gelangt der User zur Gesamtübersicht, auf welcher der User die Zusammenfassung des Angebots mit zusätzlicher Darstellung der Zahlungsart und seiner persönlichen Daten sehen kann. In diesem Schritt kann der User dem Trading-Vertrag zustimmen und über die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ die ausgewählten Bruchteilseigentumsanteile verbindlich kaufen. Hierdurch wird ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen. Im nächsten Schritt wird dem User der Kaufabschluss über die App und per E-Mail mit Bezug zu einer Auftragsbestätigungs-Nr. bestätigt.
Limit Order
Mit der Limit Order-Funktion kann der User ein Angebot für einen oder mehrere Bruchteilseigentumsanteile, das an einen passenden Verkäufer übermittelt werden soll (“Limit Order-Angebot“), erstellen, indem der User u.a. die Preisspanne, die Art des Anteils und die Dauer des Limit Order-Angebots bestimmt. Nach Erstellung des Limit Order-Angebots und Wahl der Zahlungsart kann der User seine Angaben auf einer Gesamtübersicht prüfen. Mit Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der User ein verbindliches Angebot ab. Die Bestätigung der erfolgreichen Limit Order-Angebotserstellung wird dem User per E-Mail bestätigt.
Wird das Limit Order-Angebot an einen User, dessen Angebot dem Limit Order-Angebot vollständig entspricht, übermittelt, so kommt zwischen beiden Usern ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Vertragsschluss wird den Usern per E-Mail bestätigt.
Mit Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig annehmen“ durch den Limit Order-Ersteller kommt zwischen beiden Usern ein Vertrag zustande. Der Vertragsschluss wird den Usern per E-Mail bestätigt.
b. Sonstige Kryptowerte
Kauf von Sonstigen Kryptowerten vom Emittenten
Die Darstellung und Bewerbung von Sonstigen Kryptowerten auf der CONCEDUS Benutzeroberfläche stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Der User kann aus dem Portfolio von Sonstigen Kryptowerten auswählen und diese auf der CONCEDUS Benutzeroberfläche über die Schaltfläche „Sonstige Kryptowerte erwerben“ (bzw. über ein Symbolbild) zum Erwerb auswählen.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Sonstige Kryptowerte erwerben“ wird der User zum nächsten Schritt des Bestellvorgangs weitergeleitet.
Um den Bestellvorgang abzuschließen, muss der User die Daten zu seiner Person, Kontaktinformationen sowie die Rechnungsadresse angeben. Des Weiteren ist erforderlich, dass der User über die Plattform eine self-hosted Wallet einrichtet oder – sofern verfügbar – einen mit New Horizon kooperierenden regulierten Kryptoverwahrer mit der Verwahrung beauftragt. Die Sicherung der Private Keys bzgl. self-hosted Wallets liegt im Verantwortungsbereich des Users. Weder CONCEDUS noch New Horizon haben Zugriff auf die Sonstigen Kryptowerte einschließlich der dazugehörigen kryptografischen Schlüssel (sog. „Private Keys“) des Users.
Über die Schaltfläche „Jetzt Sonstige Kryptowerte kaufen“ bzw. bei der Wahl der Bezahlmethode Google Pay „Bezahlen mit GPay“ und bei der Wahl mit der Bezahlmethode Apple Pay (“Bezahlen mit Apple Pay“) gibt der User einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Einkaufskorb befindlichen Anteile am Sammlerstück ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der User seine Eingaben jederzeit korrigieren.
Dem User wird daraufhin der Zugang seiner Bestellung per E-Mail bestätigt. Die Annahme des Angebots des Verkäufers auf Abschluss des Rahmenvertrags, der u.a. den Kaufvertrag über die Sonstigen Kryptowerte enthält, wird per E-Mail übermittelt. New Horizon speichert den Vertragstext, wenn ein Rahmenvertrag zustande kommt. Dieser wird dem User bei Vertragsschluss per E-Mail übermittelt.
Anbieten von Sonstigen Kryptowerten im Rahmen des Handels
Für das Anbieten von Sonstigen Kryptowerten auf der CONCEDUS Benutzeroberfläche wählt der User das entsprechende Asset über die App aus. Über die Schaltfläche „Angebot aufgeben“ wählt der User die Anzahl der Sonstigen Kryptowerten und den Stückpreis pro Sonstigen Kryptowert aus, die dieser über die CONCEDUS Benutzeroberfläche zum Kauf anbieten möchte. Im nächsten Schritt kann der User sein Angebot und den zugrundeliegenden Trading-Vertrag, zu dem der User seine Sonstigen Kryptowerte anbietet, überprüfen und über die Schaltfläche „Bestätigen“ verbindlich bestätigen. Nach dem Einstellen eines Angebots wird der User aufgefordert, seine Bankverbindung anzugeben. Diese wird für die Auszahlung nach Abschluss einer erfolgreichen Vermittlung genutzt, damit der User seinen Verkaufspreis erhält. Der User darf nur Bankkonten angeben, bei denen er selbst Kontoinhaber ist oder eine entsprechend beglaubigte Vollmacht besitzt. Die Zahlungen werden über einen regulierten Zahlungsdienstleister abgewickelt. User, die Sonstige Kryptowerte verkaufen wollen, müssen hierzu die AGBs des jeweiligen Zahlungsdienstleisters akzeptieren. Nach Bestätigung der Bankverbindung und der AGBs des Zahlungsdienstleisters wird das Angebot des verkaufenden Users veröffentlicht. Solange ein Angebot von einem anderen User nicht angenommen wird, kann der User sein Angebot entfernen. Nach Annahme des Angebots durch einen anderen User kann das Angebot nicht mehr entfernt werden. In diesem Fall wird vielmehr ein verbindlicher Kaufvertrag über die angebotenen Sonstigen Kryptowerte geschlossen. Soweit ein User das Angebot noch prüft, es aber noch nicht angenommen hat, kann das Angebot nicht entfernt werden, es liegt jedoch noch kein verbindlicher Kaufvertrag vor. Falls ein User das Angebot annimmt und die Anteile kauft, wird der Verkauf über CONCEDUS Benutzeroberfläche und per E-Mail mit Bezug zu einer Auftragsbestätigungs-Nummer bestätigt. Die User erhalten den Trading-Vertrag auf der App und per E-Mail.
Kauf von Sonstigen Kryptowerten im Rahmen des Handels.
Für den Kauf von Sonstigen Kryptowerten wählt der User das entsprechende Asset auf der CONCEDUS Benutzeroberfläche aus und prüft dann das entsprechende Angebot, welches ein anderer User zum Verkauf auf der CONCEDUS Benutzeroberfläche eingestellt hat. Über die Schaltfläche „Kaufen“ kann der User ein Angebot auswählen. Im nächsten Schritt wird dem User eine Zusammenfassung des Angebots mit Darstellung der Anzahl der Sonstigen Kryptowerte, des Preises pro Sonstigen Kryptowert, der Summe der Sonstigen Kryptowerte, der Trading-Gebühr und der Trading-Vertrag angezeigt. Über die Schaltfläche „Weiter“ gelangt der User zur Auswahl der Zahlungsart, wo er zwischen Kreditkartenzahlung, Sofortüberweisung, Giropay, Google- und ApplePay auswählen kann. Zudem ist erforderlich, dass der User über die Plattform eine self-hosted Wallet einrichtet oder – sofern verfügbar – einen mit New Horizon kooperierenden Kryptoverwahrer mit der Verwahrung beauftragt. Die Sicherung der Private Keys bzgl. self-hosted Wallets liegt im Verantwortungsbereich des Users. Weder CONCEDUS noch New Horizon haben Zugriff auf die Sonstigen Kryptowerte einschließlich der dazugehörigen kryptografischen Schlüssel (sog. „Private Keys“) des Users. Über die Schaltfläche „Speichern“ gelangt der User zur Gesamtübersicht, auf welcher der User die Zusammenfassung des Angebots mit zusätzlicher Darstellung der Zahlungsart und seiner persönlichen Daten sehen kann. In diesem Schritt kann der User dem Trading-Vertrag zustimmen und über die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ die ausgewählten Sonstigen Kryptowerte verbindlich kaufen. Hierdurch wird ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen. Im nächsten Schritt wird dem User der Kaufabschluss über die Benutzeroberfläche und per E-Mail mit Bezug zu einer Auftragsbestätigungs-Nr. bestätigt.
New Horizon kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein User gesetzliche Vorschriften, Vorschriften der AGB oder Rechte Dritter verletzt oder um User, CONCEDUS bzw. New Horizon vor betrügerischen Aktivitäten zu schützen:
• Löschen von Geboten, Angeboten oder sonstigen Inhalten;
• Verwarnung von Usern;
• Verzögerung der Veröffentlichung von Angeboten und Geboten und sonstigen Inhalten;
• Einschränkung der Nutzung der Plattform, insbesondere der Kauf- und Tradingaktivitäten;
• vorläufige Sperrung und
• endgültige Sperrung
Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt New Horizon die berechtigten Interessen des betroffenen Users, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der User den Verstoß nicht selbst verschuldet hat.
New Horizon kann einen User endgültig von der Nutzung der Plattform ausschließen (endgültige Sperrung), insbesondere wenn
• er falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat;
• er sein Userkonto überträgt oder Dritten hierzu Zugang gewährt;
• er andere User, CONCEDUS oder New Horizon in erheblichem Maße schädigt;
• er wiederholt gegen die AGB verstößt oder
• ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Der Anspruch von Usern auf Nutzung der Plattform besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. New Horizon schränkt seine Leistungen zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). New Horizon berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der User, wie z. B. durch Vorabinformationen. Klausel 8 dieser AGB (Haftung) bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der Plattform behindert, werden die User in geeigneter Form informiert.
Für eine Haftung von New Horizon auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
New Horizon haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ferner haftet New Horizon für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der User regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet New Horizon jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. New Horizon haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung von New Horizon ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Der Plattform-Nutzungsvertrag hat eine unbestimmte Laufzeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, von New Horizon zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn New Horizon zur endgültigen Sperrung berechtigt ist. Die Kündigung bedarf der Textform.
Rahmenverträge und Tradingverträge, die über die Plattform abgeschlossen wurden, bleiben von der Kündigung unberührt.
New Horizon kann dem User jederzeit eine Änderung dieser AGB vorschlagen.
Vorgeschlagene Änderungen dieser AGB, die Entgeltklauseln, Gebührenregelungen und Hauptleistungen betreffen, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Users wirksam. New Horizon weist den User in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Erfordernis der ausdrücklichen Zustimmung hin. Die geänderten AGB werden zusätzlich in der App angezeigt.
Das Vertragsverhältnis mit New Horizon ist nicht auf andere Personen oder Unternehmen ohne Zustimmung von New Horizon übertragbar. New Horizon wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und insbesondere unter Ausschluss des schwedischen Miteigentumsgesetzes von 1904 (Sw. lag (1904:48 s. 1) om samäganderätt), solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Verbraucher können sich jederzeit auf günstigere Regelungen ihres Heimatrechts berufen.
Vertragssprache ist deutsch und englisch. Maßgeblich für die Auslegung ist die deutsche Version der AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht vollstreckbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die unwirksame, ungesetzliche, nicht vollstreckbare und/oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame, gesetzliche und vollstreckbare Bestimmung ersetzt, welche weitestmöglich dem Geist und wirtschaftlichen Zweck dieser AGB sowie dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht.