Bedingungen für die Gerhard Richter Bonus Aktion

1. Veranstalter

Veranstalter der Aktion ist die New Horizon GmbH, Neue Schönhauser Straße 2, 10178 Berlin,
nachfolgend „Gewinnspielveranstalter“ genannt.

2. Gegenstand der Aktion

2. Teilnehmer, welche die in Punkt 3 genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, erhalten ein Bonusguthaben in Höhe der gezahlten Servicegebühr für die erworbenen Drop-Anteile am Gerhard Richter MV 20 (im Folgenden “Belohnung”).
2.1. Sollte die Belohnung vom Veranstalter aus zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung
gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatz zu
liefern.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Aktion

3.1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich oder der Schweiz haben und während des Aktionszeitraums Drop-Anteile des Gerhard Richter MV 20 im Gesamtwert von mindestens 1.000 Euro erwerben.
3.2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter vom Veranstalter, Händler und Vertriebspartner sowie alle an der Durchführung der Aktion beteiligten Personen als auch die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen.
3.3. Die Aktion beginnt am 12.09.23 um 18:00 Uhr und endet am 13.09.23 um 12:00 Uhr (im Folgenden “Aktionszeitraum”). Verspätete Teilnahmen, gleich auf welchem Grund sie beruhen, können nicht berücksichtigt werden.

4. Abwicklung der Aktion

4.1. Teilnehmer, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, erhalten am 13.09.23 nach Abschluss des Aktionszeitraumes das jeweilige Bonusguthaben in ihrem Timeless Wallet gutgeschrieben.
4.2. Eine Barauszahlung des Bonusguthabens ist ausgeschlossen.
4.3. Ein Tausch und/oder Abtretung des Bonus oder eines möglichen Differenzbetrages ist nicht möglich.

5. Ausschluss von der Teilnahme

5.1. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen, durch technische Manipulation versuchen, die Aktion zu beeinflussen oder Rechte Dritter verletzen.
5.2. Im Falle eines Ausschlusses von der Aktion kann der gewährte Bonus auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

6. Gewährleistungsausschluss

6.1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit und Funktion der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Die Aktion kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen auch ohne Einhaltung von Fristen ganz oder teilweise beendet oder in seinem Verlauf abgeändert werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem
Veranstalter entstehen.
6.2. Hierzu können technische Gründe (z. B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software oder Hardware) oder rechtliche Gründe (z. B. Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook/Instagram) gehören, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinträchtigen können.

7. Haftung

7.1. Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzten Fall ist die Haftung des Veranstalters allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.2. Soweit die Haftung des Veranstalters in dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer,

8. Schlussbestimmungen

8.1. Sollte eine Bestimmung der Bedingungen ungültig sein oder unwirksam werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dann dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.  
8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.